Seminare & Fortbildungen

Einweisungsseminar Seminarerlaubnis ASF und FES

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Einweisungsseminar Seminarerlaubnis ASF und FES

Seminarleitung für ASF oder FES

Seminarleitung ASF

Als Seminarleitung ASF sind Fahrlehrkräfte berechtigt, Aufbauseminare durchzuführen. Um diese Berechtigung zu erlangen, ist eine qualifizierende Fortbildung erforderlich. Sie besteht aus einem viertägigen Grundkurs sowie einem viertägigen programmspezifischen Kurs ASF.
Der Grundkurs ist dabei für ASF und FES gleichermaßen gültig. 

Seminarleitung FES (Verkehrspädagogik)

Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik berechtigt zur Durchführung von Fahreignungsseminaren.

Die Fortbildung zur Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik besteht aus einem viertägigen Grundkurs sowie einem viertägigen programmspezifischen Kurs FES.
Der Grundkurs ist dabei für ASF und FES gleichermaßen gültig. 

Voraussetzungen für die Teilnahme (ASF/FES):

  • nicht mehr als 2 Punkte im Fahreignungsregister
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE und A
  • Eine dreijährige hauptberufliche Unterrichtstätigkeit (Theorie und Praxis) innerhalb der letzten fünf Jahre.